Transparente Stelleninserate: Gesetzliche Gehaltsangabe!

In der dynamischen Welt von Technik und Handwerk ist die Suche nach qualifizierten MitarbeiterInnen entscheidend für den Erfolg von Unternehmen.

Transparenz spielt dabei eine immer wichtigere Rolle, insbesondere in Bezug auf das Gehalt. Dieser Artikel beleuchtet die gesetzliche Verpflichtung zur Gehaltsangabe in Stelleninseraten in Österreich für Unternehmen im Handwerkssektor und gibt praktische Tipps zur Umsetzung.

Warum eine Gehaltsangabe im Handwerk? Im Handwerk ist Fachkenntnis und handwerkliches Geschick gefragt, und qualifizierte MitarbeiterInnen sind das Rückgrat erfolgreicher Unternehmen. Durch die klare Angabe des Gehalts in Stelleninseraten schaffen Handwerksbetriebe von Anfang an Vertrauen und ziehen BewerberInnen an, die nicht nur fachlich, sondern auch finanziell gut ins Team passen.

Die rechtliche Seite: Verpflichtung zur Gehaltsangabe Ein Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zeigt, dass in allen Branchen eine Verpflichtung zur Gehaltsangabe besteht. Wir werfen einen Blick darauf, seit wann diese Regelung in Kraft ist und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung drohen.

Tipps für die Umsetzung im Handwerk:

  1. Branchenspezifische Vergütungsrichtlinien: Entwickeln Sie klare Vergütungsrichtlinien, die sich an branchenspezifischen Standards im Handwerk orientieren. Dies schafft nicht nur Transparenz, sondern fördert auch eine faire Entlohnung.
  2. Verhandlungsspielraum betonen: Teilen Sie mit, ob es Spielraum für Gehaltsverhandlungen gibt. Diese Information ermöglicht es Bewerbern, realistische Erwartungen zu haben und sich entsprechend vorzubereiten.
  3. Betonen Sie Zusatzleistungen: Neben dem Gehalt sind im Handwerk oft Zusatzleistungen wie Werkzeugausstattung, Weiterbildungsmöglichkeiten oder flexible Arbeitszeiten attraktiv. Betonen Sie diese Vorteile, um Bewerber anzusprechen.
  4. Klare Formulierungen verwenden: Formulieren Sie die Gehaltsangabe präzise und leicht verständlich. Vermeiden Sie vage Aussagen und geben Sie konkrete Zahlen an, um Missverständnisse zu vermeiden. Beispiele laut WKO können sein:
    • Entgelt: € … brutto/Stunde, Überzahlung möglich.
    • Wir bieten Ihnen für die Position ein marktkonformes Bruttomonatsgehalt von € XX brutto bis € XX brutto je nach konkreter Qualifikation.
    • … überkollektivvertragliche Entlohnung möglich!
    • Verhandlungsbasis gegeben. € XX brutto Monatsgehalt mit Bereitschaft zur Überzahlung!

Fazit für Handwerksbetriebe: Die gesetzliche Verpflichtung zur Gehaltsangabe in Stelleninseraten ist nicht nur ein rechtlicher Standard, sondern auch ein Schlüsselfaktor für Transparenz und Fairness im Handwerkssektor. Handwerksbetriebe, die diese Verpflichtung ernst nehmen und klare Informationen bieten, haben die Chance, nicht nur qualifizierte Fachkräfte anzuziehen, sondern auch langfristig motivierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Sie benötigen noch weitere Tipps für Ihr Stelleninserat? Hier geht es zu unserem Artikel für das Ihr perfektes Inserat!

Tipps