Teilzeit-Arbeit im Technik- und Handwerksbereich: Deine Rechte und Pflichten
Teilzeit-Arbeit wird auch im Technik- und Handwerksbereich immer beliebter. Sie ermöglicht Arbeitnehmer*innen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, während Unternehmen von flexiblen Arbeitsmodellen profitieren können.
Doch welche arbeitsrechtlichen Aspekte gibt es zu beachten? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu deinen Rechten und Pflichten sowie zur Berechnung von Gehalt, Urlaubstagen und Feiertagen.
Rechte von Teilzeitkräften im Technik- und Handwerksbereich
- Gleichstellung mit Vollzeitkräften:
- Auch Teilzeitkräfte haben ein Anrecht auf dieselben Arbeitsbedingungen wie ihre Vollzeitkolleg*innen.
- Dazu gehören Weiterbildungsmöglichkeiten, berufliche Entwicklungschancen und der Kündigungsschutz.
- Arbeitszeitregelung:
- Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit muss eingehalten werden, es sei denn, es bestehen andere betriebliche Vereinbarungen.
- Überstunden sind nur zulässig, wenn sie vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Vergütungsanspruch:
- Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine anteilige Bezahlung entsprechend ihrer Arbeitszeit.
- Zuschläge für Schichtarbeit oder Überstunden müssen ebenfalls proportional berechnet werden.
- Urlaubsanspruch:
- Teilzeitkräfte haben Anspruch auf anteiligen Urlaub gemäß der vereinbarten Wochenarbeitszeit.
- Beispiel: Wer 20 Stunden pro Woche arbeitet, erhält anteilig Urlaubstage.
- Krankheit und Sozialleistungen:
- Auch Teilzeitkräfte erhalten Lohnfortzahlung bei Krankheit.
- Sozialversicherungsbeiträge fallen an, sofern die Beschäftigung die geringfügige Grenze überschreitet.
Pflichten von Teilzeitbeschäftigten
- Arbeitsverpflichtung:
- Die vereinbarte Arbeitsleistung muss zuverlässig und termingerecht erbracht werden.
- Flexibilität zeigen:
- Teilzeitkräfte müssen innerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen flexibel auf betriebliche Anforderungen reagieren können.
- Meldepflichten:
- Änderungen in der persönlichen oder beruflichen Situation, die das Arbeitsverhältnis betreffen, müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Teilzeit-Gehalt berechnen
Die Berechnung des Teilzeit-Gehalts erfolgt wie folgt:
(Vollzeitgehalt / Vollzeitstunden) x Teilzeitstunden = Teilzeitgehalt
Beispiel:
Ein Vollzeitgehalt von 3.200 € bei einer 40-Stunden-Woche, Teilzeit 25 Stunden:
(3200 € / 40) x 25 = 2.000 € brutto
Urlaubsanspruch berechnen
Der anteilige Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet:
(Vollzeiturlaubstage / Vollzeitwochenstunden) x Teilzeitwochenstunden
Beispiel:
28 Urlaubstage bei einer 40-Stunden-Woche, Teilzeit 25 Stunden:
(28 / 40) x 25 = 17,5 Urlaubstage
Feiertage für Teilzeitbeschäftigte
Ob ein Feiertag bezahlt wird, hängt von den Arbeitstagen der Teilzeitkraft ab. Fällt der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Fazit
Teilzeit-Arbeit im Technik- und Handwerksbereich bietet viele Vorteile, setzt jedoch eine gute Planung voraus. Um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Arbeitsvertrag essenziell. Nutze die oben genannten Berechnungsformeln, um dein Gehalt und deine Urlaubstage zu ermitteln und sprich mit deinem Arbeitgeber über deine individuellen Bedürfnisse.
Interessierst du dich für weitere arbeitsrechtliche Themen? Lies auch unseren Artikel „Flexible Arbeitszeitmodelle im Handwerk – Chancen und Herausforderungen.“